Bildungspaket
Wir beraten Sie gerne zu Fragen dieser Lernförderung und helfen bei der Beantragung:
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Wer bekommt Leistungen (z.B. Nachhilfe) über das Bildungspaket und welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
Leistungen (z. B. Nachhilfe) aus dem Bildungspaket können Eltern beantragen, die zum Zeitpunkt des Antrages eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder
- Sozialgeld oder
- Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung) oder
- Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes oder
- Wohngeld oder
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
Generell wird Lernförderung (Nachhilfe) nur dann gewährt, wenn das Kind, für welches die Leistung beantragt wird,
- noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat,
- eine Allgemein- oder berufsbildende Schule besucht
- und keine Ausbildungsvergütung erhält.
Wir beraten Sie gerne zu Fragen dieser Lernförderung und helfen bei der Beantragung.
Hier finden Sie die einzelnen Schritte:
1. Antragsformular besorgen
Die Formulare erhalten Sie in den sogenannten Leistungsstellen.
Leistungstelle für Arbeitsuchende (Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld):
Jobcenter der Kreise und kreisfreien Städte.
Leistungsstelle für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag:
Rathaus oder Kreisverwaltung.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat auch eine Liste der Ansprechpartner vor Ort veröffentlicht.
2. Bestätigung der Schule über erforderliche Lernförderung
Erster Ansprechpartner für Sie ist die Schule bzw. die Lehrer/innen Ihres Kindes. Es wird beurteilt, ob eine ergänzende Lernförderung erforderlich ist, damit die Schülerin/der Schüler die festgelegten wesentlichen Ziele erreichen kann.
Wesentliche Ziele sind die Versetzung in die nächste Klassenstufe, aber auch ein ausreichendes Leistungsniveau (z.B. das Erreichen des jeweiligen Abschlusses).
Lassen Sie sich hierfür von den jeweiligen Lehrern und Lehrerinnen bestätigen, dass Ihr Kind zusätzliche Unterstützung benötigt, um diese Ziele zu erreichen.
3. Nehmen Sie Kontakt mit dem einem Pfiffikus LernCenter in Ihrer Nähe auf und wir erstellen Ihnen ein entsprechendes Nachhilfeangebot.
Dieses Angebot können Sie bei der ARGE, dem Landratsamt ... mit einreichen.
4. Antrag auf Lernförderung bei ARGE, Landratsamt oder entsprechender Behörde stellen
Liegt die Bescheinigung der Schule vor, können Sie diese zusammen mit dem Antrag auf Lernförderung (Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe) und unserem Angebot bei Ihrem zuständigen Amt einreichen.
5. Unterrichtsbeginn in einem Pfiffikus LernCenter
Wird Ihrem Antrag stattgegeben, kann die Lernförderung für Ihr Kind beginnen. Nehmen Sie dazu Kontakt mit Ihrem Pfiffikus LernCenter auf.
6. Nach Bewilligung Ihres Antrages rechnen wir direkt mit der Behörde ab. Damit entstehen Ihnen keine Kosten.